
- An- und Abreise
- Am Anreisetag stehen Ihnen die Zimmer ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
- Am Abreisetag bitten wir Sie, die Zimmer bis 10:30 Uhr zu verlassen.
- Stornobedingungen und Reiseversicherungsschutz
Stornobedingungen
Das Widerrufsrecht nach § 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG gilt nicht, stattdessen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie AGBH 2006. Bis 3 Monate vor Reiseantritt entstehen keine Stornokosten, ab 3 Monate bis 29 Tage vor Reiseantritt berechnen wir 3 Urlaubstage, ab dem 28. Tag 80% der Gesamtkosten, ab dem 7. Tag vor Anreise, bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise 100%. Bei Stornierung berechnen wir außerdem eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-.Achtung: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Stornogebühren von uns ausnahmslos eingefordert werden. Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt die Stornoversicherung abzuschließen.
Geld-zurück-Garantie
Im Falle einer Grenz- oder Hotelschließung bzw. eines Lockdowns können Sie, auch kurzfristig kostenlos stornieren.Stornoschutz
Gar nicht so selten kommt es anders als man denkt und der gebuchte Urlaub muss storniert oder vorzeitig abgebrochen werden. Die damit verbundenen Kosten und den Ärger möchten wir Ihnen gerne ersparen. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Hotelstornoversicherung der Europäischen Reiseversicherung (inkl. kostenloser Covid-Deckung). Die Covid-Deckung beinhaltet auch Verdachtsfälle, die später negativ sind oder die Erkrankung eines nahen Angehörigen, der Ihre dringende Anwesenheit benötigt.Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Hotel-Storno-Plus Versicherung (inklusive Hubschrauberbergung). Diese beinhaltet unter anderem:
- unerwartete Erkrankungen
- Körperverletzungen
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Bedeutender Sachschaden am Wohnsitz
- Unfall- Berg, Such- und Bergungskosten
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Abwicklung eines Schadenfalles immer DIREKT mit der Versicherung erfolgen muss und nicht über uns (Datenschutz). Im Falle einer Stornierung bezahlen Sie die Stornogebühr an uns und Sie werden daraufhin von der Versicherung entschädigt. Sehr gerne sind wir Ihnen aber jederzeit beim Ausfüllen der Formulare behilflich.
Stornodeckung durch die Europäische Reiseversicherung auch bei COVID-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus
- weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken,
- weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist,
- weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen,
- weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,
- weil ein naher Angehöriger (*) im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen, oder
- weil Sie engen Kontakt zu einer Covid19-positiven Person (K1) hatten und deshalb mittels eines behördlichen Absonderungsbescheides unter Quarantäne gestellt werden,
- weil Sie als geimpfte oder genesene Person engen Kontakt mit einer Covid19-positiven Person hatten (K2) und deshalb für Sie ein behördlich angeordneter Verkehrsbeschränkungsbescheid oder Quarantäne ausgesprochen wird,
- weil Sie infolge Ihrer Erkrankung während des Aufenthaltes reiseunfähig sind und verlängern müssen. Hier besteht Deckung im Rahmen der unfreiwilligen Urlaubsverlängerung.
(*) Als Angehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-,Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
- Sie können die Versicherung direkt hier abschließen
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Abwicklung eines Schadenfalles immer DIREKT mit der Versicherung erfolgen muss und nicht über uns (Datenschutz). Im Falle einer Stornierung bezahlen Sie die Stornogebühr an uns und Sie werden daraufhin von der Versicherung entschädigt. Sehr gerne sind wir Ihnen aber jederzeit beim Ausfüllen der Formulare behilflich.
Zahlungsbedingungen
Ihre Zimmerrechnung können Sie bei uns mit EC-Karte (Bankomatkarte via Sepa Lastschrift), Kreditkarte (Mastercard oder Visa) oder in bar bezahlen.
(Folgende Länder können bei uns mit EC-Karte bezahlen: Österreich, Deutschland und Niederlande.)
Gerne können Sie auch Ihre Rechnung mittels Banküberweisung begleichen (im EU-Raum kostenfrei).
Wir akzeptieren Überweisungen, wenn der Betrag bis zum Abreisedatum auf unserem Konto ist.
Dafür benötigen Sie
IBAN: AT67 3811 3000 0301 5179
BIC: RZSTAT2G113
Bank: Raiffeisenbank Haus im Ennstal